Praxis für Osteopathie
Marie Kunz - Heilpraktikerin, Physiotherapeutin

Kontakt

Termine nach Vereinbarung: per Mail oder telefonisch.


Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes Handtuch und 

den ausgefüllten Behandlungsvertrag mit. 



Telefon:  09403/5659310

Mobil:    0176/46140954

e-Mail:   info@osteopathie-kunz.de


Behandlungsablauf

Nach einer ausführlichen Anamnese (Erstgespräch) erfolgt eine genaue körperliche Untersuchung.
Hierbei werden in verschiedenen Positionen durch sanften Zug und Druck Strukturen mit eventuellem Behandlungsbedarf ausfindig gemacht.


Der Grundidee der Osteopathie zu Folge ist die Ursache einer möglichen Beeinträchtigung nicht immer zwingend an derselben Stelle zu finden wie deren Symptome. Ich prüfe daher Gewebe, Muskulatur und Gelenke am ganzen Körper auf eventuell verminderte Beweglichkeit.


Anschließend erfolgt die manuelle Behandlung der Beeinträchtigungen.


Eine Behandlungseinheit dauert etwa eine Stunde, Sie können also ganz zur Ruhe kommen und entspannen.
In jedem Fall ist es gut, nach der Behandlung nicht zu viel einzuplanen um dem Körper Gelegenheit zu geben alles zu verarbeiten.


Kosten

Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung, welche von den Patienten selbst zu tragen ist.

Ein Rezept vom Arzt ist nicht notwendig.

 

Erstattung der Behandlungskosten:

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten einer osteopathischen Behandlung. Diese richtet sich hierbei nach den jeweiligen Vorraussetzungen in den Satzungen der Krankenkassen. Bitte beachten Sie, dass für eine mögliche Kostenerstattung oftmals eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.


Auch viele Privatversicherungen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten. Eine mögliche Kostenerstattung richtet sich hier nach den jeweiligen Vorraussetzungen in den Satzungen und dem selbstgewählten Tarif.


Bitte erkundigen Sie sich daher vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse/ Versicherung, ob und unter welchen Vorraussetzungen eine Kostenerstattung möglich ist.


Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen und Versicherungen ist der von mir in Rechnung gestellte Betrag vollständig zu begleichen. Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und einem Erstattungsbetrags ist vom Patienten selbstständig zu tragen.